Für Grundstückseigentümer und Notare

Bei der Übertragung von Grundstücken oder Grundstücksteilen innerhalb der Familie oder an Dritte benötigen Sie für die Abwicklung einen Partner, dem Sie vertrauen können. Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbV) ist eine vom Freistaat Sachsen beliehene Person und steht für eine unabhängige und kompetente Beratung. Wir als ÖbV-Büro bieten Ihnen die

- Aufnahme und Erstellung eines Lageplanes für Ihr Grundstück 

- Beratung bei der Festlegung neuer Teilungslinien 

- Erstellung eines Teilungsplans für den notariellen Kaufvertrag 

- Örtliche Durchführung der Grenz- und Teilungsvermessung 

- Durchführung eines Grenztermins mit Eigentümern, Nachbarn und Erwerbern 

- Lieferung der erforderlichen Unterlagen für die grundbuchliche Umschreibung (Forstführungsnachweis)

 

Bestehen Unklarheiten über den Grenzverlauf Ihres Grundstückes, kennzeichnen wir als ÖbV-Büro die bestehenden Grenzverläufe neu und ersetzen fehlende Grenzmarken rechtsverbindlich.