Offenlegung


Bekanntgabe der Ergebnisse von Katastervermessungen und Abmarkungen nach dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138,148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024
(SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Gemeinde Stadt Dresden, Gemarkung Rochwitz,
Flurstücke:
206/2, 206/6, 206/7, 206/8, 206/9, 207/18, 209/y, 209/z, 209/1, 209/3, 210/a, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285 und 286
 

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur, BSc. Gert T. Lilienblum mit seinem Amtssitz auf der Pillnitzer Landstraße 61 in 01326 Dresden, führte im Zeitraum
vom 17. Juni 2026 bis 28. September 2026
eine Katastervermessung zur Grenzwiederherstellung an den oben genannten Flurstücken
der Gemeinde Stadt Dresden, Gemarkung Rochwitz durch.


Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung gemäß § 17, Absatz 1 Durchführungs-verordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist, durch Offenlegung bekannt gegeben.


Anlass der Grenzbestimmung ist ein Antrag auf Katastervermessung und Abmarkung. Mit der Katastervermessung wurden Flurstücksgrenzen wiederhergestellt. Die Abmarkung erfolgte auf der Grundlage der SächsVermKatGDVO.


Die Ergebnisse der o. g. Katastervermessung liegen vom 29. September bis 29. Oktober 2026, Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung in den Geschäftsräumen Pillnitzer Landstraße 61 in 01326 Dresden zur Einsicht aus. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Telefonnummer 0351-2149930 oder die E-Mail-Adresse info@lilienblum.de.


Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten gemäß § 17 Absatz 1, Satz 5 SächsVermKatGDVO 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist, am 06. November 2026, als be-kannt gegeben. 
 

Rechtsbehelfsbelehrung:
Innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe kann gegen diese Verwaltungsakte Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Herrn Gert T. Lilienblum, Pillnitzer Landstraße 61, 01326 Dresden, einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt wenn der Widerspruch beim Landesamt für Geobasisformation (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, eingeht.


gez. Gert T. Lilienblum
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
 


 

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